Schweinegrippe_info_ga


Das Gesundheitsamt informiert:

Fragen und Antworten zur „Neuen Influenza A“ (sog. „Schweinegrippe“)
Was bedeutet „Schweinegrippe“?

Bei der Schweinegrippe handelt es sich um eine neue Grippe (Influenza) des „Influenzavirus Typ A-
H1N1“. Sie wird daher al gemein auch als „Neue Grippe“ bezeichnet. Sie ist vermutlich von Schweinen
auf den Menschen übergesprungen und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
Da in der Bevölkerung gegenüber diesem neuen Erreger noch keine Immunität besteht, kann sich die
Grippe, zunächst von Mexiko kommend, rasch ausbreiten. Wir sprechen jetzt von einer „Pandemie“
(weltweite Epidemie). Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat die höchste Warnstufe (Stufe 6!)
ausgerufen.
Wie gefährlich ist die „Neue Grippe“?
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Verlauf der Erkrankung eher moderat. Die Symptomatik ähnelt
der einer saisonalen Influenza (alljährlich auftretende Grippeerkrankungen).
Viele Erkrankungen hatten bisher eine eher schwache Verlaufsform oder verliefen sogar symptomlos.
Auffal end ist, dass sich die Influenza unter Kindern und Jugendlichen besonders rasch ausbreiten
kann.
Die bisher insbesondere auf dem amerikanischen Kontinent aufgetretenen Todesfäl e betrafen häufig
Risikopatienten, z.B. Personen mit schweren Vorerkrankungen, chronisch Kranke etc.
Welche Symptome können auftreten?

Plötzlich auftretendes Krankheitsgefühl Fieber über 38 °C und/oder Schüttelfrost
Der Unterschied einer echten Grippe zu einem grippalen Infekt (Erkältungskrankheit) ist von der
Symptomatik her nicht immer eindeutig abgrenzbar. So gibt es Grippeerkrankungen mit eher schwach
ausgeprägter Symptomatik, wie jetzt häufig auch bei der „Neuen Grippe“, aber auch
Erkältungskrankheiten mit den o.g. Symptomen.
Tritt die Krankheit ganz plötzlich auf „wie angeflogen“ und gleichzeitig auch mit Fieber über 38 ° C ,
haben wir es eher mit einer echten Influenza zu tun.
Die Symptome einer Erkältung (grippaler Infekt) erfolgen in der Regel in verschiedenen Phasen,
beginnend mit Halskratzen, Halsschmerzen, dann Schnupfen, Husten, eventuel auch Kopf- und
Gliederschmerzen und leichtes Fieber.
Wer ist besonders gefährdet?
Personen, die an chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma, Bronchitis, Herzerkrankungen,
Diabetes, starkem Übergewicht, Krebs oder Leukämie leiden (insbesondere während einer Strahlen-
oder Chemotherapie), sollten im Krankenhaus behandelt werden, ebenso Personen mit einer schwer
verlaufenden Grippe. Als in erhöhtem Maße infektionsgefährdet gelten auch Schwangere.
Diese Personenkreise sol ten sich bei den ersten Beschwerden sofort in ärztliche Behandlung
begeben (nach vorherigem telefonischen Kontakt).
Bei Kindern und Jugendlichen kann sich die Grippe zwar rasch ausbreiten. In der Regel wurde bei
diesem Personenkreis jedoch eine eher schwach verlaufende Symptomatik festgestel t.
Bei folgenden Symptomen benötigt ein Kind jedoch dringend medizinische Versorgung:
Hohe Atemfrequenz und/oder erschwerte Atmung Erhöhte Müdigkeit, schwere Erweckbarkeit, Teilnahmslosigkeit Erneutes Auftreten von Fieber und schwerem Husten nach ersten Abklingen von Erkältungssymptomen
Was ist speziell bei Kindern und Jugendlichen noch zu beachten?
An Influenza erkrankte Kinder und Jugendliche sollen Kindergärten, Schulen und sonstige
Gemeinschaftseinrichtungen generel nicht besuchen. Sie sollen den Kontakt während ihrer
Erkrankung insbesondere zu anderen Kindern und Jugendlichen, wenn möglich auch zu Erwachsenen
meiden.
Wie kann vermieden werden, andere Personen anzustecken?
Sofern Sie nicht sowieso in ein Krankenhaus überwiesen werden, meiden Sie im Verdachtsfal oder
bei Erkrankung den Kontakt mit anderen Menschen soweit möglich. Bleiben Sie zuhause und gehen
Sie nicht zur Arbeit. Im Erkrankungsfal wird Sie der Arzt in der Regel ohnehin für ca. eine Woche
krank schreiben.
Bedecken Sie Ihren Mund bzw. Ihre Nase, wenn Sie husten oder niesen, al erdings möglichst nicht mit der Hand. (In den Ärmel oder ins Einweg-Taschentuch husten/niesen!) Händehygiene ist jetzt außerordentlich wichtig! Regelmäßig Händewaschen, möglichst mit warmen Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn diese mit Tröpfchen aus Mund und Nase in Kontakt gekommen sind (z.B. beim Husten und Niesen). Wenn Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen, auch die Hände desinfizieren. Grundsätzlich in der Ansteckungsphase keine Gemeinschaftshandtücher und Stückseifen benutzen! Das Tragen von Schutzmasken ist derzeit nicht zu empfehlen!
Wie lange ist eine erkrankte Person ansteckend?
Vom Tag vor den ersten Beschwerden bis zu weiteren 7 Tagen, Kinder bis zu 10 Tage.

Wie kann die „Neue Grippe“ behandelt werden?

Es gibt verschiedene antivirale Wirksubstanzen, die gegen Influenza-Viren eingesetzt werden können.
Es handelt sich hier um die Präparate „Tamiflu“ und „Relenza“.
Der behandelnde Arzt entscheidet, ob Medikamente verabreicht werden müssen.
Bei schwach ausgeprägter Symptomatik ist eine Behandlung mit Medikamenten bei ansonsten
gesunden Personen nicht zwingend erforderlich.

Stehen Impfstoffe zur Verfügung?
Impfstoffe stehen derzeit nur für die saisonale Grippe zur Verfügung. Diese bieten jedoch keinen
Schutz gegen die neue Variante des Typ A-H1N1.
Die Entwicklungszeit die zur Herstel ung größerer Mengen Impfstoffes gegen die „Neue Grippe“
erforderlich ist, kann mehrere Monate betragen.
Was kann ich tun, wenn ich glaube mich angesteckt zu haben?
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Hausärztin bzw. an den Kinderarzt, und zwar zunächst generell
nur
telefonisch. Schildern Sie die Beschwerden und teilen Sie ihm/ihr mit, ob sie sich kürzlich in
einem Risikoland aufgehalten haben. Klären Sie mit ihm/ihr die weitere Vorgehensweise ab. Gehen
Sie
nicht direkt ohne Vorankündigung in die Arztpraxis und meiden Sie öffentliche
Verkehrsmittel!
Ihr Arzt kann dann gegebenenfalls die erforderlichen Abstriche durchführen und an ein hierfür speziell
geeignetes Labor zur Auswertung übersenden.
Wenn Ihr Hausarzt oder sein Vertreter nicht erreichbar sein sol te, wenden Sie sich bitte an den
ärztlichen Notdienst. (siehe unten)
Im akuten Notfal wenden Sie sich bitte direkt an das nächstgelegene Krankenhaus.

Kann ich mich vor einer Ansteckung mit dem neuen Grippevirus sicher schützen?
Das wird sehr schwierig sein, da bei vielen Infizierten die Krankheitssymptome gegebenenfalls nur
schwach ausgeprägt, teilweise auch gar nicht vorhanden sind. Man kann also infizierte Personen nicht
immer erkennen.
Die Übertragung der Grippeviren erfolgt überwiegend durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten
oder Niesen verbreitet werden. Zudem erfolgt die Verbreitung häufig auch über die Hände (z.B. beim
Händeschütteln) und Kontaktflächen die von Händen berührt werden, z.B. Türklinken. Daher spielt die
Händehygiene, wie bereits weiter oben beschrieben, eine wichtige Rolle.
Meiden Sie den Kontakt mit Infizierten oder Ansteckungsverdächtigen, soweit diese bekannt sind!
Die Ansteckungsgefahr ist natürlich immer da am Größten, wo viele Menschen zusammenkommen.
Muss ich bei Auslandsreisen etwas beachten?
Von Mexiko über Nordamerika hat sich die „Neue Grippe“ weltweit ausgebreitet und nimmt auch
weiterhin zu. Insofern ist das Ansteckungsrisiko in den meisten Hauptreiseländern ähnlich hoch wie
bei uns einzustufen. Auch in Deutschland erfolgen bereits viele Infektionen innerhalb des Landes
ohne Kontakt zum Ausland oder Auslandsreisenden. Insofern gelten im Ausland die gleichen
Verhaltensregeln wie hier.
Derzeit sind keine Reiseeinschränkungen vorgesehen.
Risikopatienten mit Reisen in exotische Länder sollten sich allerdings erkundigen, wie es dort mit der
medizinischen Versorgung bestellt ist. Fragen Sie Ihren Haus- oder Facharzt über diesbezügliche
Vorsorgemaßnahmen.
Weitere Informationen über die Situation im Ausland erhalten Sie über das Auswärtige Amt
(siehe unten).
Weiter Antworten erhalten Sie:

Informationshotline des
Rhein-Erft-Kreises: 02271/83-4050 Bundesgesundheitsministeriums: 0800/4400550 Robert-Koch-Institut: http://www.rki.de/ Gesundheitsministerium NRW: http://www.mags.nrw.de Weltgesundheitsorganisation (WHO): http://www.who.int/csr/en/ Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/

Ärztliche Notdienste Im Rhein-Erft-Kreis:
Ärztlicher Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung: 0180/5044100 *)

*)
Diese Rufnummer gilt für den ganzen Rhein-Erft-Kreis mit Ausnahme der Stadt Brühl.
Die Brühler Bürger müssen sich vor Ort, z.B. in der örtlichen Medien erkundigen, welcher Arzt
Notdienst hat.

Source: http://www.emg-huerth.de/4-download-links/Schweinegrippe_info_ga.pdf?url=/1-aktuell/Meldungen/info_neuegrippe051109.php

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CM/ECF - Live Database - flsd - Docket Reporthttps://ecf.flsd.uscourts.gov/cgi-bin/DktRpt.pl?453623767790285-L_92. U.S. District Court Southern District of Florida (Ft. Lauderdale) CIVIL DOCKET FOR CASE #: 0:01-cv-07543-PAS Plaintiff Equal Employment Opportunity represented by Cheryl A. Cooper Commission Equal Employment Opportunity Commission Miami District Office 2 S Bi

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