Microsoft word - etisso wespex quick - esbiothrin.doc
SICHERHEITSDATENBLATT Ãœberarbeitet: Februar 2009 Seite 1 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 BEZEICHNUNG DES STOFFES / DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Angaben zum Produkt Handelsname:
Etisso® Wespex Quick 1.1.2 Artikelnummer:
1305-160 1.1.3 Verwendung:
Gebrauchsfertiges Spritzmittel zur Wespenbekämpfung (detaillierte Angaben siehe Produktinformation).
1.2 Hersteller:
Xn (Gesundheitsschädlich), N (Umweltgefährlich)
Besondere Gefahren für Mensch und Umwelt R-Sätze: Zusätzlicher Hinweis:
Enthält Permethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung basiert auf der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG, der Richtlinie 67/548/EWG Anhang I sowie
SICHERHEITSDATENBLATT Ãœberarbeitet: Februar 2009 Seite 2 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN Chemische Charakterisierung:
Insektizides Spritzmittel mit Permethrin und Esbiothrin auf Isoparaffinöl-Basis.
Bestandteile Gefahrstoffe: CAS-Nr.: Gefahrensymbol: Xn, N R-Sätze*: ERSTE HILFE MAßNAHMEN Allgemeine Hinweise:
Für Frischluftzufuhr sorgen. Kontaminierte Kleidung entfernen.
Einatmen:
An die frische Luft begeben, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen! Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
Gegenmittel: Hinweise für den Arzt: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Geeignete Löschmittel: Nicht geeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl 5.3 Besondere Gefährdung durch das Mittel, seine Verbrennungsrückstände oder entstehende Gase: Bildung explosionsfähiger Gas/Luft-Gemische möglich, Kohlenmonoxid (CO), anorganische und organische Chlor- Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Notfalls Atemschutz-Vollmaske mit Universalfilter 5.5 Zusätzliche Hinweise:
Es besteht Explosionsgefahr (siehe 5.3).
SICHERHEITSDATENBLATT Überarbeitet: Februar 2009 Seite 3 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in Gewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Aufwandmenge einhalten.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme: Dekontamination mit alkalischen Reinigungsmitteln. Verschüttetes Produkt mit flüssigkeitsbindendem Material 6.4 Zusätzliche Hinweise: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Handhabung 7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang: Nicht in offene Flammen oder auf heiße Gegenstände sprühen. Vor Erwärmung über 50°C und
Sonneneinstrahlung schützen. Sprühnebel nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
- 7.2 Lagerung 7.2.1 Lagertemperatur: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Lebens-, Genuss oder Futtermitteln lagern.
Weitere Angaben:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Lagerklasse unter Kapitel 15.
EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 8.3 Persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Sprühnebel nicht einatmen.
Atemschutz:
Bei vorschriftsmäßiger Handhabung kein Atemschutz notwendig.
Handschutz:
Bei vorschriftsmäßiger Handhabung kein Handschutz notwendig.
Augenschutz:
Bei vorschriftsmäßiger Handhabung kein Augenschutz notwendig.
Körperschutz:
SICHERHEITSDATENBLATT Ãœberarbeitet: Februar 2009 Seite 4 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Allgemeine 9.2 Sicherheitsrelevante Methode / Bemerkungen Schmelzpunkt / -bereich: Siedepunkt / -bereich: Flammpunkt:
> 61 °C Zündtemperatur: Explosionsgrenze, untere: Explosionsgrenze, obere: Dampfdruck (20°C):
< 1 hPa Dampfdruck (25°C): Dichte (20°C):
0,755 g/ml Schüttdichte (20°C): Löslichkeit in Wasser (20°C):
Unlöslich g/l Löslichkeit in organ. LM (20°C): pH-Wert im Original ( °C): pH-Wert in 10 g/l Wasser (20°C): Verteilungskoeffizient (log Po/w): Viskosität: mm²/sec Lösemittelgehalt:
> 90 Gew.-% Weitere Angaben: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Zu vermeidende Bedingungen: Heiße Zu vermeidende Stoffe:
- 10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Chlorwasserstoff, organ. Chlor-Verbindungen (siehe auch Kapitel 5.3)
10.4 Thermische Instabilität:
- 10.5 Weitere Angaben: Direkte
SICHERHEITSDATENBLATT Überarbeitet: Februar 2009 Seite 5 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Akute Toxizität:
50 (Ratte, oral) > 2.000 mg/kg Körpergewicht – berechnet
LD50 (Ratte, dermal) > 2.000 mg/kg Körpergewicht – aus den Stoffdaten
11.2 Subakute Toxizität:
- 11.3 Primäre Reizwirkung
Keine 11.3.2
Gering 11.4 Sensibilisierung: Hautsensibilisierung 11.5 Chronische Wirkung:
Es gibt keine Hinweise auf krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtschädigende oder andere schädliche
11.6 Sonstige Hinweise:
Das Produkt wirkt bei längerer Exposition hautentfettend. Schädliche Wirkungen durch Inhalation sind bei
sachgemäßer Anwendung, auch wegen des geringen Dampfdruckes, nicht zu erwarten.
UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1 Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit):
Die Wirkstoffe des Mittels sind biologisch abbaubar. Die Trägerstoffe werden im wesentlichen über die Gasphase
12.2 Ökotoxische Wirkungen Aquatische Toxizität:
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Wirkung auf Bienen:
Das Mittel ist giftig für Bienen, jedoch werden bei sachgemäßer Anwendung Bienen nicht gefährdet.
12.3 Wassergefährdung:
12.4 Sonstige Hinweise:
Mittel und dessen Reste nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Produkt:
Das Produkt ist gefährlicher Abfall und muss entsprechend entsorgt werden. Abfall-Schlüssel-Nr. (EAK): 07 04
(Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von organischen Pestiziden).
13.2 Ungereinigte Verpackung:
Gefährlicher Abfall, muss entsprechend entsorgt werden. Abfall-Schlüssel-Nr. (EAK): 15 01 10 (Verpackungen, die
Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).
SICHERHEITSDATENBLATT Überarbeitet: Februar 2009 Seite 6 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 TRANSPORTVORSCHRIFTEN Landtransport Seeschifftransport Lufttransport (ADR/RID, GGVSE) (IMDG, GGVSee) (IATA, ICAO) UN / ID-Nr.: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Gefahr-Nr.: Gefahrzettel / Label: Subrisk: Marine pollutant: LQ-Vorschrift: Tremcard (CEFIC): Begrenzte Mengen: Beförderungskat. / Versandbezeichnung:
(contains Permethrin 0.6%, Esbiothrin 0.15%, Piperonyl butoxide 0.75%)
RECHTSVORSCHRIFTEN Kennzeichnung nach EG-Richtlinien Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:
Xn (Gesundheitsschädlich), N (Umweltgefährlich)
R-Sätze: S-Sätze:
1/2-13-23-26-28-29-62 (Wortlaut unter Punkt 16.)
Zusätzliche Angabe (gem. RL 2006/8/EG Anhang V):
Enthält Permethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
15.2 Nationale Vorschriften VCI-Lagerklasse:
3B 15.2.4 BetrSichV:
Gesundheitsschädlich 15.2.5 VOC-Gehalt:
SICHERHEITSDATENBLATT Ãœberarbeitet: Februar 2009 Seite 7 von 7 gem. 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: Februar 2009 SONSTIGE ANGABEN
Der Umgang mit dem Produkt darf nur nach Gebrauchsanweisung des Herstellers erfolgen. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Das Produkt enthält keine Inhaltsstoffe, die der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen bzw. unerlaubte Anteilsgrenzen überschreiten. Der Benzol-Gehalt des Produktes ist < 0,1%. baua: Reg.-Nr.: N-34698
R-SÄTZE / S-SÄTZE WORTLAUT* ZU 2. MÖGLICHE GEFAHREN UND 15.1 KENNZEICHNUNG NACH EG-RICHTLINIEN (R-SÄTZE)
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
ZU 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABE ZU DEN BESTANDTEILEN Gefahrstoff: Permethrin
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gefahrstoff: Esbiothrin
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gefahrstoff: Piperonylbutoxid
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gefahrstoff: aliphat. KW (C8-C13)
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
ZU 15.1 KENNZEICHNUNG NACH EG-RICHTLINIEN (S-SÄTZE)
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Quellen zur Erstellung dieses Sicherheitsdatenblattes: Aktuelle GefStoffV, Richtlinien 67/548/EWG, 76/769/EWG, 1999/45/EG, 2006/8/EG, REACH-Verordnung, TRGS 220, SDB der Inhaltsstoffe. * Bei diesen Punkten wurden Änderungen / Ergänzungen gegenüber der vorhergehenden Sicherheitsdatenblatt-Version vorgenommen. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
LEY DE RIESGOS DEL TRABAJO: PERCEPCION DE PRESTACIONES DE LA LRT Y DERECHO A LA REPARACION INTEGRAL. Por Horacio Schick I. – INAPLICABILIDAD DE LA DOCTRINA DE LOS ACTOS PROPIOS Según hemos comprobado en nuestra experiencia tribunalicia, en los casos en que se reclama el resarcimiento integral del derecho civil, con el planteo de inconstitucionalidad del artÃculo 39 pÃ
* Books marked with an asterisk are those quoted in the report N. Meron, Without Offense – Value Dilemmas in Children’s Society, The Right to Respect and the Duty to Respect. Matah – The Center For Educational Technology, 1998. H. Adan, V. Ashkenazi, B. Alperson, To Be Citizens in Israel - A Jewish and Democratic State – Civics Textbook for Upper Grades in General and Religious Schools.