5011de
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
1 Bezeichnung des Stoffes/des Gemisches und des Unternehmens
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Angaben zum Produkt
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Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
• Artikelnummer: 0501• Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und al gemeine Biozid-ProdukteProduktart 2: Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesen sowie andereBiozid-Produkte
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Hersteller/Lieferant:
Waterman GmbHHeinrich-Otto-Straße 28, D-73240 WendlingenTel. +49 7024 920 30-60, Fax. +49 7024 920 30-690E-Mail. info@waterman-pool.com
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Auskunftgebender Bereich:
Abteilung ProduktsicherheitE-Mail: sdb@chemoform.com
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Notfallauskunft:
außerhalb der Geschäftszeiten:+49 170 820 1889
2 Mögliche Gefahren
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Gefahrenbezeichnung:
Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich
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Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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GHS-Kennzeichnungselemente
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H302+EUH031 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H335+H336 - Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
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Prävention:
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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Reaktion:
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
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Lagerung:
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
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Entsorgung:
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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Chemische Charakterisierung •
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Zusätzliche Hinweise:
Das Produkt wurde gemäß der EG-Methode A.14 auf explosive Eigenschaften untersucht, mit dem Ergebnis, dass keineexplosiven Eigenschaften vorhanden sind.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stundennach einem Unfal .
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Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Sofort Corticosteroid-Dosieraerosol (z.B Dexamethasol, Auxilosan, Pulmicort) inhalieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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Hinweise für den Arzt:
Über Intoxikationen oder sonstige akute Schädigungen durch Dichlorisocyanursäure-Natriumsalz wurde bisher nichtberichtet. Tierversuche lassen erwarten, daß die lokal schleimhautreizende Wirkung im Vordergrund steht.
Unter bestimmten Expositionsbedingungen ist die Freisetzung von Chlorgas nicht auszuschließen (vgl. "Empfehlungen").
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Folgende Symptome können auftreten:
- Symptomatik der akuten Vergiftung:Augen: Brennen, Schmerz, Lakrimation, Rötung, Entzündung; evtl. auch Trübung von Cornea/Iris Haut: an intakter Haut i.a.
keine merkliche Reizung; al ergische Reaktionen nicht völ ig auszuschließen;Resorptivwirkungen nach großflächigem Kontakt möglich Inhalation: Reizung im Nasen-Rachen-Raum, Hustenreiz;möglicherweise akute Bronchospasmen und Lungenschädigung; Resorptivwirkung?Ingestion: Reizung (Verätzung?) kontaktierter Schleimhäute;bei hohen Dosen ResorptivwirkungResorption: zunehmend Apathie, Schwäche; Herz-Kreislauf-Reaktionen (Kol aps), evtl. Störung der Leber- und Nieren-funktion (Hinweise aus Tierversuchen).
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Behandlung
- Hinweise zur Ersten ärztlichen Hilfe:Nach Einwirkung am Auge sollte der Ersthilfe (anhaltende Spülung, notwendigenfalls Schmerzbehandlung) baldmöglichsteine fachärztliche Weiterbehandlung folgen. Kontaminierte Haut zunächst mit Wasser spülen, danach gründlich mit Wasserund Seife waschen. Gereizte Areale können im Anschluß mit einem Dermatocorticoid behandelt werden. Nach großflächigerBenetzung empfiehlt sich eine längerfristige Beobachtung des Betroffenen bezüglich systemischer Effekte.
Nach Inhalation in jedem Fall reichlich Frischluftzufuhr. Bei Verdacht auf massive Exposition oder Anzeichen vonReizerscheinungen ist Applikation von Glucocorticoiden (inhalativ/i.v.) indiziert, notwendigenfal s alle weiteren Maßnahmender Lungenödemprophylaxe. Bei Bronchospasmen zusätzlich Bronchodilatatoren (z.B. Fenoterol) verabreichen.
Im Fall einer Chlorgas-Inhalation kann eine Sauerstoffatmung nachteilig wirken (al enfalls intermittierend anwenden). Auchbei zunächst fehlenden Symptomen ist längerfristige Beobachtung des Betroffenen im Hinblick auf die Entwicklung einerLungenschädigung indiziert. Nach Verschlucken reichlich Flüssigkeit trinken lassen. Wenn größere Mengen verschlucktwurden und Perforationszeichen sicher fehlen, ist eine Magenspülung zu erwägen. Die Therapie evtl. systemischer Effekte
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Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
muß symptomatisch erfolgen.
Zur Nachbeobachtung werden bei Intoxikationen mit Cyanursäurederivaten insbesondere die Herz-Kreislauf-, Leber- undNierenfunktion sowie hämatologische Parameter empfohlen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Geeignete Löschmittel:
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser
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Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:Stickoxide (NOx)Chlorwasserstoff (HCl)Chlor
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vol schutzanzug tragen.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Staubbildung vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
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Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Kontaminiertes Material als Abfal nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
7 Handhabung und Lagerung
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Handhabung: •
Hinweise zum sicheren Umgang:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Bei Staubbildung Absaugung vorsehen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz ist zu beschränken.
Restmengen nicht in die Aufbewahrungsgefäße zurückgeben.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Atemschutzgeräte bereithalten.
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Lagerung: •
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
An einem kühlen Ort lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Lagerklasse 5.1 B (Entzündend wirkende Stoffe Gruppen 2 und 3 nach TRGS 515)Es sol ten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagertwerden.
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.
- Infektiöse, radioaktive und explosive Stoffe.
- Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase.
- Druckgaspackungen (Spraydosen).
- Selbstentzündliche Stoffe.
- Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln.
- Organische Peroxide.
- Entzündbare feste Stoffe der Lagerklasse 4.1 A.
- Tiefkalt verflüssigte Gase.
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Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
- Ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS 511.
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unterbestimmten Bedingungen erlaubt (Einzelheiten sieheKonzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien des VCI):- Hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Flüssigkeiten.
- Brennbare Flüssigkeiten der Lagerklasse 3 B.
- Entzündbare feste Stoffe der Lagerklasse 4.1 B.
- Sehr giftige und giftige Stoffe.
- Brennbare ätzende Stoffe.
- Brennbare Flüssigkeiten der Lagerklasse 10.
- Brennbare Feststoffe der Lagerklasse 11.
Der Stoff sol te nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
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Lagerklasse: 5.1B
• Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstel ung gültigen Listen.
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Persönliche Schutzausrüstung: •
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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Atemschutz:
Atemschutz bei hohen Konzentrationen:Kurzzeitig Filtergerät:Filter P2Filter P3
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Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / dasChemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
ButylkautschukFluorkautschuk (Viton)PolychloroprenHandschuhe aus PVAHandschuhe aus PVCDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalenabhängig und von Herstel er zu Herstel er unterschiedlich.
• Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhherstel er zu erfahren und einzuhalten.
• Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus LederHandschuhe aus dickem Stoff
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Augenschutz:
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Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
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Körperschutz:
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
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Allgemeine Angaben
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Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 250°C
Siedepunkt/Siedebereich:
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Flammpunkt:
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Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
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Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
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Dichte bei 20°C:
•
Schüttdichte bei 20°C:
•
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser bei 25°C:
•
pH-Wert bei 20°C:
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Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
VOCV (CH)
Festkörpergehalt:
10 Stabilität und Reaktivität
•
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
•
Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel, Reduktionsmittel, Säuren, Basen
•
Gefährliche Reaktionen
Stark exotherme Reaktion mit Säuren.
Reaktionen mit brennbaren Stoffen.
Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor.
Reaktionen mit Reduktionsmitteln.
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Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ChlorStickoxide (NOx)Chlorwasserstoff (HCl)Cyanwasserstoff (Blausäure)
11 Toxikologische Angaben
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Akute Toxizität: •
2893-78-9 Dichlorisocyanursäure, Natriumsalz Oral LD50 1400 mg/kg (rat)
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Primäre Reizwirkung: • an der Haut: Keine Reizwirkung.
• am Auge: Reizwirkung.
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Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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12 Umweltspezifische Angaben
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Ökotoxische Wirkungen: •
Bemerkung: Sehr giftig für Fische.
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Weitere ökologische Hinweise: •
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdendNicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton.
sehr giftig für Wasserorganismen
13 Hinweise zur Entsorgung
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Produkt: •
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmül entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
•
Ungereinigte Verpackungen: •
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einerWiederverwertung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
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Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfal s mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14 Angaben zum Transport
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Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
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ADR/RID-GGVS/E Klasse:
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
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Kemler-Zahl:
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UN-Nummer:
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Bezeichnung des Gutes:
3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (DICHLORISOCYANURSÄURE)
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Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
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IMDG/GGVSee-Klasse:
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UN-Nummer:
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Verpackungsgruppe:
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EMS-Nummer:
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Marine pollutant:
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Richtiger technischer Name: E N V I R O N M E N T A L L Y H A Z A R D O U S S U B S T A N C E , S O L I D , N . O . S .
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Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
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ICAO/IATA-Klasse:
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UN/ID-Nummer:
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Verpackungsgruppe:
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Richtiger technischer Name: E N V I R O N M E N T A L L Y H A Z A R D O U S S U B S T A N C E , S O L I D , N . O . S .
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UN "Model Regulation": UN3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, 9, III
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
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Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
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Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich
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R-Sätze:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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S-Sätze:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfal entsorgung zuführen.
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische:
Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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Nationale Vorschriften:
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Störfallverordnung:
Anhang I - Nr.: 3Mengenschwel e für Betriebsbereiche nach § 1 Abs. 1- Satz 1: 50000 kg- Satz 2: 200000 kgGeltungsbereich: brandfördernde Stoffe
• Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
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Technische Anleitung Luft: •
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• Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe, staubförmig.
Zu behandeln wie Gesamtstaub (Kapitel 5.2.1)Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfenfolgende Werte nicht überschreiten:Massenstrom: 0,20 kg/hoderMassenkonzentration: 20 mg/m3Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15g/m3 nicht überschritten werden.
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Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 200Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und ErzeugnissenAusgabe März 2002; BArbBl. 3/2002 S. 53-64
TRGS 201Kennzeichnung von Abfäl en beim UmgangAusgabe Juli 2002; BArbBl. 7-8/2002 S. 140-142
TRGS 400Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: AnforderungenAusgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 53-56; mit Änderungenund Ergänzungen BArbBl. 3/1999 S. 62 53-64
TRGS 440Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methodenzur ErsatzstoffprüfungAusgabe März 2001; BArbBl. 3/2001 S. 105-112; zuletztgeändert BArbBl. 3/2002 S. 68-70
TRGS 555Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffVAusgabe Dezember 1997; BArbBl. 12/1997 S. 49-58
TRGS 515Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen BehälternAusgabe September 1998; BArbBl. 9/1998 S. 60-66; zuletztgeändert Oktober 2002; BArbBl. 10/2002 S. 76
TRGS 500Schutzmaßnahmen: MindeststandardsAusgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 57-59
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquel en explosionsgefährlich.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
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Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goodsby Road)RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport ofDangerous Goods by Rail)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationIATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)ICAO: International Civil Aviation OrganizationICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsGefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Schnell-Chlor-Granulat
VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweiz (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent
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* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Source: http://www.lksshop.de/d_pic/datenblatt/Chlorgranulat.pdf
8640 East CR 466, 628 Hwy 27N 8972 Turkey Lake Road South The Villages, FL Clermont, FL 34714 Orlando, FL 32819 P- (352) 674-9218 P- (352) 242-1988 P- (407) 226-1906 F- (352) 259-6069 F- (352) 242-0866 F- (407) 226-1910 NAME…………………………………………………………………â€
Medikamente: Auslaufende Patente setzen Pharmalobby unter Druck - Nachrichten W. Page 1 of 2 03.08.10 | MEDIKAMENTE Auslaufende Patente setzen Pharmalobby unter DruckÜberalternde Medikamente bereiten der Pharmaindustrie Sorgen. Die Ära der patentgeschützten Blockbuster steht einer Auslaufende Patente und der immer größere Anteil von Nachahmermedikamenten setzen die Pharmafirmen ein
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